• ab frühestens 11.01.2021 können Sie über den Link https://kurzelinks.de/BriefwahlOBM Ihre Briefwahlunterlagen direkt über das Internet bestellen oder Sie scannen einfach den nachfolgenden QR Code.
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Bis spätestens 17.01.2021 erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung, mit welcher Sie auch die Briefwahlunterlagen beatragen können. Sollten Sie bis 17.01.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, müssen Sie
bis spätesten 22.01.2021 – 12.00 Uhr Einspruch gegen das Wählerverzeichnis im Zimmer 103 des Rathauses einlegen.
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vom 18.01. bis 22.01.2021 – 12.00 Uhr haben Sie während der Öffnungszeiten des Rathauses das Recht der Einsicht in das Wählerverzeichnis.
• Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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Voraussichtlich ab 25.01.2021 ist die Sofortwahl im Erdgeschoss des Stadthauses möglich.
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Bis 03.02.2021 sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post werfen, damit diese in jedem Fall rechtzeitig zugestellt werden. Bei der Briefwahl ist sicherzustellen, dass der Wahlbrief mit dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag am Wahltag bis spätesten 18.00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Stadt abgegeben werden.
• Weitere
Hinweise zur Briefwahl finden Sie hier:
https://archiv.wittich.de/epapers/2520/2020/12/html5forpc.html?page=0&bbv=0&pcode=
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07.02.2021 von 8.00 – 18.00 Uhr Öffnungszeit der Wahllokale
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Wer darf wählen?
https://www.brand-erbisdorf.de/inhalte/brand-erbisdorf/_inhalt/stadt/wahl/werwahl/werwaehlt
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Die komplette Amtliche Bekanntmachung finden Sie unter:
https://archiv.wittich.de/epapers/2520/2020/12/html5forpc.html?page=6&bbv=0&pcode=